Privatpraxis für Ergotherapie

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein vom Arzt verordnetes Heilmittel.
Sie geht davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist und somit Aktiv-Sein eine heilende Wirkung hat.
Das Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen unterschiedlichen Alters in ihrer Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit im Alltag zu unterstützen, Fähigkeiten zu erweitern und Entwicklungen zu ermöglichen.
Einschränkungen in der Handlungsfähigkeit können durch Störungen der Sensorik und Motorik, durch neurologische, psychosomatische und psychiatrische Erkrankungen sowie Entwicklungsstörungen und Behinderungen auftreten.

Wie arbeite ich?

Ich behandle keine Patienten, sondern begleite meine Klienten darin, selbst zu handeln.
Krankheiten, Störungen und damit verbundene Einschränkungen oder herausfordernde Lebenssituationen können uns daran hindern, unser Leben und unseren Alltag für uns zufriedenstellend zu gestalten.
Nicht immer gelingt es, Einschränkungen zu überwinden und wieder „wie früher“ bzw. wie vor einer Erkrankung zu „funktionieren.“ Dennoch (manchmal sogar gerade deshalb) ist es möglich, ein zufriedenstellendes, selbstbestimmtes Leben zu führen!

Ich arbeite nach dem betätigungszentrierten Ansatz, das heißt, Inhalt und Ziel der Therapie ist die Befähigung zu bzw. Wiederaufnahme von Betätigungen in deinem persönlichen Alltag.
Gemeinsam schauen wir, wo Veränderungen möglich sind und welche Potentiale in dir schlummern.
Dabei gebe ich keine Lösungen vor, sondern begleite dich darin, deine eigenen Lösungen zu finden.

Weiterhin können Themen wie Achtsamkeitstraining, Ressourcenarbeit, Selbstmitgefühl und Hochsensibilität/Introversion eine Unterstützung und neue Impulse bieten.

Nach Bedarf kann auch der Umgang mit unseren Pferden, Alpakas und Lamas als tierische Begleitung in den Prozess einbezogen werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Ergotherapie?

Du benötigst eine Privatverordnung für Ergotherapie.
Ich rechne mit dir nach Honorarvereinbarung ab und orientiere mich dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).
Die Rechnung kannst du bei deiner privaten Krankenversicherung zur Erstattung einreichen – die Höhe der Erstattung entnimmst du bitte deinem PKV-Vertrag.

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